Rat und Tat

Umgang mit verletzten Vögeln und Wildtieren:


Allgemein gilt:

Es ist zulässig, verletzte, hilflose und kranke Wildtiere nach § 45 Abs.5 Bundesnaturschutzgesetz, vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften, aufzunehmen und sie gesund zu pflegen und anschließend möglichst dort, wo sie aufgefunden wurden, wieder auszuwildern.

Die nächste anerkannte Betreuungsstation für alle Tierarten ist die

Wildtierauffangstation Rastede

Parkstr. 154

26180 Rastede

Telefon: 04402 / 985 444

Telefax: 04402 / 985 445

Mobil: 0171 / 36 49 091

Mail: station@wildtierstation-rastede.de

Web: www.wildtierstation-rastede.de

 

 

Jungtiere sollte man erst einmal beobachten, bevor man sie mitnimmt, da die Eltern oft in der Nähe sind und sie auch, wenn sie nicht mehr im Nest sind, weiterfüttern und beschützen.

Speziell für Eichhörnchen gibt es eine Auffangstation in Bremen:

Eichhörnchen-Notruf Bremen

Mail: eichhoernchen-notruf-bremen@gmx.de

Web: www.eichhoernchen-notruf-bremen.de

Mobil: 0179 / 7424479 (Jürgen Conrad)

Verletzte Störche:

Storchenpflegestation Wesermarsch

Udo Hilfers

Storchenweg 6

27804 Berne-Glüsing

Tel. 04406 - 1888

Web: www.storchenstation.de

Mail: info@storchenstation.de

Fledermausbeauftragte im Landkreis Oldenburg:

 

Anke Ibach

Haselnussweg 1

26197 Großenkneten

Tel.: 0 44 35 / 9 50 07

Mail: a-ibach@web.de

 

 Dr. Gottfried Walter

Korsorsstr. 74

26203 Wardenburg

Tel.: 0 44 86 / 82 96 (priv.)

Tel.: 04 41 / 50 50 17 37 (dienstl.)

Mail: walter@ibl-umweltplanung.de

 

Eine vollständige Liste der Fledermaus-Regionalbetreuerinnen und -betreuer in Niedersachsen finden Sie darüber hinaus auf dieser Seite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)


Das kleine Einmaleins des Fledermausretters finden Sie hier.


Fledermaus im Haus - was nun?

Breitflügel-Fledermaus. Foto: Erich Neuling
Breitflügel-Fledermaus. Foto: Erich Neuling

NABU-Tipps zum Umgang mit den Besuchern unter dem eigenen Dach

 Ab Mitte August werden die jungen Fledermäuse flügge. Da kann es vorkommen, dass sich junge, unerfahrene Fledermäuse auf der Suche nach einem Schlafplatz durch ein gekipptes Fenster ins Haus verirren. NABU-Fledermausexperte Ralf Berkhan rät: „Wenn eine Fledermaus in die Wohnung geflogen ist, sollte man spätestens zur Dämmerung die Fenster ganz öffnen, damit die Fledermaus wieder hinausfliegen kann. Vorbeugend und bei häufigem Fledermausbesuch kann ein Fliegengitter am Fenster angebracht werden.“

 Die Wohnung sollte auf jeden Fall nach Tieren abgesucht werden, die vielleicht nicht mehr ausfliegen können. Die Zwergfledermaus ist ein Spaltenbewohner und versteckt sich gerne in den Falten von Gardinen und Vorhängen, hinter Bildern oder in Vasen. Speziell aus Vasen, geöffneten Taschen u.Ä. können die Fledermäuse nicht mehr flüchten. So können Todesfallen entstehen: die Fledermäuse vertrocknen und verhungern, wenn man sie nicht frühzeitig findet. Man kann einzelne Tiere auch mit einem Handschuh vorsichtig greifen und in der Dämmerung im Freien fliegen lassen. Falls es sich um mehrere Tiere handelt oder man es sich selbst nicht zutraut, sollte unbedingt der/die für den jeweiligen Landkreis zuständige Fledermaus-Regionalbetreuer*in verständigt werden.